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Vereinssatzung

Satzung des Fan-Club Eichendorffstüble

Die Satzung kannst Du hier als PDF herunterladen.

1. Name und Sitz des Fan-Club

a) Der Fan-Club führt den Namen Eichendorffstüble Nördlingen
b) Er hat seinen Sitz in Nördlingen
c) Er ist ein eingetragener Fan-Club in der offiziellen Fan-Club-Liste des F.C. Bayern München e.V.

 2. Mit Eintritt in den Fan-Club verpflichtet sich jedes Mitglied die Satzung anzuerkennen!

 3. Zweck des Fan-Club

a) Das gemeinsame Besuchen von Fußballspielen.
b) Die Freundschaft mit anderen Fan-Clubs aufrecht zu erhalten und zu fördern.

4. Aufnahme von Mitgliedern

a) Kinder unter 16 Jahren können nur Mitglied des Clubs werden, wenn ein Erziehungsberechtigter oder naher Verwandter im Fan-Club die    Mitgliedschaft bereits erworben hat. Ab dem 16. Lebensjahr ist jedes Mitglied voll beitragspflichtig.
b) Mit der Mitgliedschaft werden für alle Mitglieder sämtliche Vergünstigungen des Fan-Club wirksam.
c) Die Aufnahme erfolgt auf Antrag durch Beschluss der Vorstandschaft.
d) Ein zurückgewiesenes Aufnahmegesuch kann vor Ablauf von zwei Jahren erneuert werden.

 5. Ende der Mitgliedschaft

a) durch Austritt
- Er kann jederzeit durch schriftliche Erklärung dem Vorstand gegenüber erfolgen. Geschieht dies nicht bis zum Ende eines Geschäftsjahres, hat das Mitglied Beiträge und sonstige Leistungen für das laufende Jahr voll zu entrichten.
- Bei dem Austritt aus dem Fan-Club bestehen gegenüber dem Fan-Club keinerlei Ansprüche.

b) durch Ausschluss
- Er kann erfolgen, wenn ein Mitglied gegen die Regeln der Satzung, gegen anerkannte Regeln und gegen Sitte und Anstand grob verstoßen hat,
- wenn er das Ansehen und die Interessen des Fan-Club schwer geschädigt hat,
- wenn er innerhalb des Fan-Club wiederholt und erheblich Anlass zu Streit und Unfrieden gegeben hat,
- wenn er trotz Mahnung und ohne hinreichende Begründung mit seinen Beiträgen und sonstigen Verpflichtungen in Verzug ist.

Über den Ausschluss entscheidet die Vorstandschaft.
Dem betroffenen Mitglied muss vorher rechtliches Gehör gewährt worden sein.
Mir dem Ende der Mitgliedschaft erlöschen alle Ämter und Rechte dem Fan-Club.Geleistete Beiträge werden nicht zurückgewährt.
Ein Anteil am Fan-Club Vermögen besteht nicht.

6. Disziplinarstrafen

Statt eines Ausschlusses kann die Vorstandschaft in weniger schweren Fällen gegen ein Mitglied nach vorheriger Anhörung erkennen auf zeitweilige Entziehung von Fan-Club-Rechten oder Ämtern.

7. Rechte und Pflichten der Mitglieder

a) Rechte
Alle Mitglieder haben das Recht an allen Versammlungen und Veranstaltungen teil zu nehmen.
b) Pflichten
- Zweck des Fan-Club zu erfüllen und fördern.
- Die fälligen Mitgliedsbeiträge pünktlich abzuführen und sonstige Verpflichtungen zu erfüllen.
c)Haftung
- Jedes Mitglied haftet anteilig für evtl. Vermögens- und Sachschäden, falls diese Schäden aus der Clubkasse nicht abgedeckt werden können.

8. Organ des Fan-Club

a) Vorstandschaft
Die Vorstandschaft ist ehrenamtlich tätig und besteht aus dem:
- 1.Vorsitzenden
- 2.Vorsitzenden
- Kassierer
- Manager
- 1.Schriftführer
- 2. Schriftführer
- 1. Beirat
- 2. Beirat

- Die Vorstandschaft entscheidet über alle Angelegenheiten des Fan-Club, soweit sie nicht an der Satzung oder zwingenden gesetzlichen Bestimmungen vorbehalten ist.
- Die Mitglieder der Vorstandschaft werden mit einfacher Mehrheit für eine Amtszeit von 3 Jahren gewählt.
- Die Wahlen werden immer von einem Wahlausschuss geleitet.
- Die Wahl der Vorstandschaft erfolgt per Handzeichen, falls nur ein Kandidat zur Verfügung steht.

b) Mitgliederversammlung
- Beschlüsse der Mitglieder werden mit einfacher Mehrheit gewählt.
- Die Satzung kann nur mit 2/3 Mehrheit geändert werden.
- Mitgliederversammlungen finden alle 4 Wochen statt.

c) Stimmrecht
- Alle Vorstandsmitglieder sind abstimmungsberechtigt im Fan-Club.
Beschlussfähigkeit besteht, wenn die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend ist.

9. Kassenprüfer

- Die Kassenprüfer werden durch die Mitglieder auf die gleiche Dauer wie die Vorstandschaft gewählt. Sie dürfen kein anderes Amt im Fan-Club haben!
- Ihre Aufgabe ist es, sich durch Stichproben von der Ordnungsmäßigkeit der Kassen und Buchführung zu überzeugen, am Jahresabschluss eine eingehende Prüfung der Bücher, Belege und dergleichen vorzunehmen und das Ergebnis der Prüfung der Mitglieder an der Versammlung vorzutragen.

 10. Auflösung des Fan-Club

- Im Falle einer Auflösung des Fan-Clubs  wird das vorhandene Vermögen (Guthaben nach Abzug aller Verpflichtungen) einer oder mehreren hilfsbedürftigen Einrichtungen im    Ries komplett zur Verfügung gestellt.

 11. Datenschutzregelung im Umgang mit Mitgliederdaten

- siehe Anlage 1

 12. Das Vereinslokal ist die Gaststätte Eichendorffstüble in Nördlingen

Die Satzung wurde am 4. September 1995 von der Mitgliederversammlung beschlossen und genehmigt.

Am 16. Mai 2002 wurde die Satzung abgeändert und von der Mitgliederversammlung beschlossen und genehmigt.

Am 10. Oktober 2005 wurde die Satzung abgeändert und von der Mitgliederversammlung beschlossen und genehmigt.

Nördlingen, 10. Oktober 2005


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Anlage 1

Datenschutzregelung

  1. Mit dem Beitritt eines Mitglieds nimmt der Bayern Fan-Club Eichendorffstüble Nördlingen (nachfolgend BFCN) Benennung der Daten wie z. B.: seine Adresse, sein Alter und seine Bankverbindung auf. Diese Informationen werden in dem vereinseigenen EDV-System und in den EDV-Systemen des ersten Vorsitzenden, des Kassierers, des Schriftführers und dem Manager gespeichert. Die personenbezogenen Daten werden dabei durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt.
    Sonstige Informationen zu den Mitgliedern und Informationen über Nichtmitglieder werden von dem Verein grundsätzlich nur verarbeitet oder genutzt, wenn sie zur Förderung des Vereinszweckes nützlich sind (z.B. Speicherung von Telefon- und Faxnummern einzelner Mitglieder) und keine Anhaltspunkte bestehen, dass die betroffene Person ein schutzwürdiges Interesse hat, das der Verarbeitung oder Nutzung entgegensteht.

  2. Als Mitglied des Fußballvereins Bayern München ist der Verein verpflichtet, die Namen seiner Mitglieder an den FC Bayern zu melden. Übermittelt wird außer dem Namen, Alter und Vereinsmitgliedsnummer die vollständige Adresse mit Telefonnummer, E-Mail-Adresse sowie der Bezeichnung ihrer Funktion im Verein. Im Rahmen von Ligaspielen oder Turnieren meldet der Verein Ergebnisse (z.B. bei Fußball: Torschützen) und besondere Ereignisse.

  3. Der Vorstand macht besondere Ereignisse des Vereinslebens, insbesondere die Durchführung und die Ergebnisse von Turnieren sowie Feierlichkeiten am schwarzen Brett des Vereinsund/oder in der Vereinszeitschrift bekannt. Dabei können personenbezogene Mitgliederdaten veröffentlicht werden. Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand Einwände gegen eine solche Veröffentlichung seiner Daten vorbringen. In diesem Fall unterbleibt in Bezug auf dieses Mitglied eine weitere Veröffentlichung am schwarzen Brett und/oder in der Vereinszeitschrift mit Ausnahme von Ergebnissen aus Ligaspielen und Vereinsturnierergebnissen.
    Nur Vorstandsmitglieder und sonstige Mitglieder, die im Verein eine besondere Funktion ausüben, welche die Kenntnis bestimmter Mitgliederdaten erfordert, erhalten eine Mitgliederliste mit den benötigten Mitgliederdaten ausgehändigt.
    Zur Wahrnehmung der satzungsmäßigen Rechte gibt der Vorstand gegen die schriftliche Versicherung, dass die Adressen nicht zu andren Zwecken verwendet werden, Einsicht in das Mitgliederverzeichnis.

  4. Der Verein informiert die Tagespresse über Turnierergebnisse und besondere Ereignisse. Solche Informationen werden überdies auf der Internetseite des Vereins gemäß der vom Mitglied unterzeichneten Einwilligungserklärung für die Veröffentlichung von Mitgliederdaten im Internet veröffentlicht.
    Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand Einwände gegen eine solche Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten erheben bzw. seine erteilte Einwilligung in die Veröffentlichung im Internet widerrufen. Im Falle eines Einwandes bzw. Widerrufs unterbleiben weitere Veröffentlichungen seiner Person. Personenbezogene Daten des widerrufenden Mitglieds werden von der Homepage des Vereins entfernt. Der Verein benachrichtigt den FC Bayern München über den Einwand bzw. Widerruf des Mitglieds.

  5. Der Verein hat ein Kooperationsabkommen mit der Möbel Mahler GmbH mit Sitz in Bopfingen abgeschlossen. Er übermittelt einmal im Jahr eine Liste der Mitglieder an Möbel Mahler, die den Namen, die Adresse und das Geburtsjahr enthält. Ein Mitglied kann der Übermittlung seiner personenbezogenen Daten widersprechen; im Falle eines Widerspruches werden seine personenbezogenen Daten auf der zu übermittelnden Liste gelöscht.

  6. Beim Austritt werden Name, Adresse und Geburtsjahr des Mitglieds aus dem Mitgliederverzeichnis gelöscht. Personenbezogene Daten des austretenden Mitglieds, die die Kassenverwaltung betreffen, werden gemäß der steuergesetzlichen Bestimmungen bis zu zehn Jahren ab der schriftlichen Bestätigung des Austritts durch den Vorstand aufbewahrt.

  7. Diese Bestimmungen wurden an der Generalversammlung vom 10.10.2005 von den anwesenden Mitgliedern angenommen, sie erklären sich rückwirkend damit einverstanden.

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